Die nachfolgenden Zahlungsbedingungen gelten für Reparaturaufträge und sonstige Leistungen, die Sie bei uns – online über unsere Website, an unseren Annahmestellen oder bei persönlicher Abgabe in der Werkstatt – beauftragen. Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Ist für die Reparatur zunächst eine Fehlerdiagnose erforderlich, weisen wir etwaige Diagnose- bzw. Kostenvoranschlagskosten gesondert aus, bevor der Auftrag verbindlich erteilt wird.
Reparaturen sind grundsätzlich vor der Auslieferung bzw. Aushändigung des Geräts vollständig zu bezahlen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Bis zur vollständigen Bezahlung sind wir berechtigt, das reparierte Gerät zurückzubehalten (siehe „Zurückbehaltungs- und Pfandrecht").
Abweichende Vereinbarungen – etwa Zahlung nach Erhalt oder in Raten – sind möglich, bedürfen jedoch einer ausdrücklichen Absprache.
Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden Ihnen im Buchungs-/Bestellvorgang angezeigt. Hierzu können insbesondere gehören:
Die tatsächlich akzeptierten Zahlungsarten können sich je nach Annahmestelle unterscheiden. Bei persönlicher Abgabe in der Werkstatt sind individuelle Absprachen zur Zahlungsart möglich. Bei Zahlung per Vorkasse beginnen wir mit der Ausführung des Auftrags nach Zahlungseingang.
Kommen Sie als Verbraucher mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen (§§ 286, 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Bis zur vollständigen Begleichung unserer fälligen Forderungen aus dem Auftrag steht uns ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Unternehmerpfandrecht an dem von uns bearbeiteten Gerät zu (§ 647 BGB). Eine Herausgabe des Geräts erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Zur Aufrechnung sind Sie nur berechtigt, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Stand: Juni 2026.