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Fluxrepair AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der refixo GmbH (Fluxrepair), Kurfürstendamm 157/158, 10709 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jimmy James (nachfolgend „refixo"), und ihren Kunden.

2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als refixo ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

4. Hersteller-Lizenzbestimmungen bleiben unberührt. Produktnamen und Logos sind Eigentum der jeweiligen Hersteller.


§ 2 Vertragsschluss

1. Die Darstellung der Reparaturleistungen im Online-Buchungsprozess stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

2. Mit Absenden der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Werk- oder Werklieferungsvertrags ab. Der Eingang der Buchung wird durch eine automatische Bestätigungs-E-Mail bestätigt; diese stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

3. Der Vertrag kommt zustande, sobald refixo das Angebot ausdrücklich annimmt (z. B. durch eine Auftragsbestätigung) oder mit der Ausführung des Auftrags beginnt. Bei kostenpflichtigen Reparaturen wird der Vertrag erst mit der Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden wirksam.

4. Alle Angebote sind unverbindlich. Technische und formale Änderungen, die den Vertragszweck nicht wesentlich verändern, bleiben vorbehalten.


§ 3 Leistungsumfang

1. refixo erbringt Service- und Reparaturleistungen, insbesondere Reparatur und Wartung von Hardware und Telekommunikationsgeräten (u. a. Smartphones, Tablets, Laptops, Saugroboter).

2. Durch eine Reparatur kann die Herstellergarantie erlöschen; refixo weist hierauf hin.

3. Bei Nichtannahme des Kostenvoranschlags oder Totalschaden erhält der Kunde das Gerät unrepariert zurück. Für die Erstellung des Kostenvoranschlags fällt eine Pauschale von 39,00 EUR an, sofern der Kunde nicht den Nachweis eines geringeren Aufwands erbringt. Dies gilt nicht im Rahmen von Gewährleistungsfällen gegenüber Verbrauchern.

4. Ausgetauschte Teile gehen nach Reparatur in das Eigentum von refixo über, sofern der Kunde nicht ausdrücklich deren Herausgabe verlangt.

5. Einzusenden sind ausschließlich die defekten Geräte, ohne Originalverpackung, Handbücher oder nicht erforderliches Zubehör. Für nicht angeforderte mitgesendete Gegenstände übernimmt refixo keine Haftung. Für Schäden, die durch unsichere oder unsachgemäße Versendung durch den Kunden entstehen, haftet refixo nicht.

6. Im Rahmen der Reparatur kann es technisch erforderlich werden, das Gerät auf Werkseinstellungen zurückzusetzen; gespeicherte Daten können dabei verloren gehen.

7. refixo darf sich zur Erfüllung des Vertrags Dritter (Erfüllungsgehilfen) bedienen. Die vertraglichen Pflichten bleiben unberührt.

8. Bei Geräten, bei denen eine Reparatur ohne Beeinträchtigung von Gehäusestruktur, Wasserdichtigkeit oder Lackierung nicht möglich ist, weist refixo vorab darauf hin. Mit Zustimmung des Kunden können alternative Lösungen vereinbart werden.

9. Für die Bearbeitung benötigt refixo unter Umständen Geräte-Codes oder Entsperr-Muster. Übermittelt der Kunde diese trotz Aufforderung nicht, kann refixo den Auftrag nicht ausführen und einen pauschalen Aufwandsersatz in Höhe von 19,95 EUR verlangen, sofern dem Kunden nicht der Nachweis eines geringeren Schadens gelingt.

10. Stellt refixo ein Ersatzgerät bereit, muss dieses nicht neu sein; es befindet sich jedoch in einem voll funktionsfähigen Zustand. Seriennummern können abweichen.


§ 4 Kostenvoranschlag

1. Auf Wunsch erstellt refixo vor Beginn der Reparatur einen Kostenvoranschlag auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Wird für den Kostenvoranschlag eine Vergütung erhoben, wird der Kunde hierauf vor Erstellung ausdrücklich hingewiesen.

2. Der Kostenvoranschlag stellt eine sorgfältige Schätzung dar. Ergibt sich während der Reparatur, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist (Faustregel: mehr als 15 %), wird der Kunde unverzüglich unterrichtet. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall nach § 650 BGB kündigen.

3. Im Falle einer berechtigten Kündigung nach Absatz 2 kann refixo den auf die bisher geleistete Arbeit entfallenden Teil der Vergütung sowie die in der Vergütung nicht enthaltenen Auslagen verlangen.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden, Datensicherung

1. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe des Geräts eigene Datensicherungen anzulegen. refixo weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Reparatur Daten verloren gehen können.

2. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versucht refixo, vorhandene Daten zu erhalten oder zu sichern, sofern die technischen Voraussetzungen dies erlauben. Eine Datensicherung ist nicht von der gesetzlichen Gewährleistung oder einer Herstellergarantie erfasst. Kosten entstehen nur bei erfolgreicher Sicherung.

3. Der Wunsch nach Datensicherung ist vor Auftragsannahme auf der Serviceanzeige zu vermerken.


§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestätigung des Kostenvoranschlags gültigen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Die Vergütung wird mit Rechnungserhalt fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. Es stehen je nach Service-Art folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Vorkasse (Banküberweisung), PayPal, Kreditkarte, EC-Karte (vor Ort), Apple Pay, Google Pay sowie Barzahlung bei persönlicher Abgabe. Welche Zahlungsarten im konkreten Fall angeboten werden, ergibt sich aus dem Buchungsprozess.

4. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist refixo berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 5,00 EUR je Mahnung zu berechnen, sofern dem Kunden nicht der Nachweis eines geringeren Schadens gelingt.


§ 7 Erfüllungsort, Versand und Gefahrübergang

1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von refixo.

2. Bei Versand an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache erst auf den Verbraucher über, sobald die Sache an ihn übergeben wird (§ 446, § 475 Abs. 2 BGB).

3. Bei Versand an Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über.

4. Versandkosten werden im Buchungsprozess separat ausgewiesen. Bei Gewährleistungsfällen gegenüber Verbrauchern trägt refixo die Kosten für Hin- und Rückversand.


§ 8 Pfandrecht und Verwertungsrecht

1. refixo steht wegen der Forderung aus dem konkreten Reparaturvertrag ein gesetzliches Pfandrecht (§ 647 BGB) an dem in seinen Besitz gelangten Gerät zu.

2. Holt der Kunde das reparierte Gerät trotz schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung von einem Monat nicht ab und kommt seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist refixo nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 1233 ff. BGB) zur Verwertung des Geräts berechtigt. Auf das Verwertungsrecht wird in der Mahnung gesondert hingewiesen.


§ 9 Gewährleistung

1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei einem Mangel der erbrachten Reparaturleistung kann der Kunde Nacherfüllung verlangen; refixo wählt die Art der Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neuherstellung).

2. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist für die erbrachte Reparaturleistung und für eingebaute neue Ersatzteile zwei Jahre ab Übergabe (§ 634a BGB, § 438 BGB). Bei eingebauten gebrauchten Teilen kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB).

3. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe. § 377 HGB bleibt unberührt: Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen.

4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, eigenmächtige Eingriffe, Stürze, Feuchtigkeit oder andere äußere Einflüsse nach Übergabe des Geräts entstanden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

5. Bei wasserdichten Geräten kann nach Öffnung im Rahmen einer Reparatur die ursprüngliche Wasserdichtigkeit konstruktionsbedingt nicht mehr garantiert werden. refixo weist hierauf vor Auftragsannahme hin.

6. Mängelrügen sind mit nachvollziehbarer Fehlerbeschreibung an refixo zu richten. Unternehmer haben Mängelrügen schriftlich vorzunehmen.

7. Stellt sich heraus, dass ein gemeldeter Mangel nicht vorliegt oder vom Kunden verursacht wurde, kann refixo den Aufwand für die Untersuchung in Rechnung stellen.


§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Verbrauchern steht bei Verträgen im Fernabsatz grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über das Widerrufsrecht und seinen Wegfall informiert refixo gesondert in der Widerrufsbelehrung, die spätestens mit der Bestellbestätigung übermittelt wird.

2. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungs- und Werkverträgen, wenn refixo die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

3. Bei Reparaturen, die nach Kundenspezifikation individuell auf das Gerät zugeschnitten sind (z. B. Austausch fest verlöteter Komponenten), kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sein.


§ 11 Haftung

1. refixo haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von refixo, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von refixo, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

2. refixo haftet für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) auch bei einfacher Fahrlässigkeit; die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste, ist ausgeschlossen, soweit sich aus Absatz 1 nichts anderes ergibt.

4. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe des Geräts eine eigene Datensicherung vorzunehmen. Für Datenverluste haftet refixo nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, eine Datensicherung durchzuführen.


§ 12 Rücktritt

1. refixo ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt: bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen oder vergleichbaren Ereignissen, die refixo die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen; bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss, insbesondere bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Angaben des Kunden, die für den Vertragsschluss erheblich waren; bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden.

2. Im Falle eines Schadensersatzanspruchs wegen vom Kunden zu vertretender Nichterfüllung kann refixo einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % der Auftragsvergütung verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. refixo bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden konkret nachzuweisen.


§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

1. Der Kunde kann gegen Ansprüche von refixo nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von refixo abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.


§ 14 Datenschutz

1. refixo verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

2. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten des Kunden (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) sowie zur Kontaktaufnahme enthält die Datenschutzerklärung.

3. Auftragsverarbeitungen mit Dritten erfolgen nach Art. 28 DSGVO mit entsprechendem Auftragsverarbeitungsvertrag.


§ 15 Online-Streitbeilegung, Verbraucherschlichtung

1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist (Hinweis gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung).

2. refixo ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).


§ 16 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates entgegenstehen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von refixo. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.