Im Zusammenhang mit dem Vertrieb sowie der Reparatur von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) und der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien (EU-Batterieverordnung) verpflichtet, Sie als Endnutzerin und Endnutzer über Folgendes zu informieren.
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben, damit eine ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung sichergestellt ist. Die Rückgabe ist für Sie unentgeltlich.
Unsere Rücknahme ist auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, deren sich Endnutzer üblicherweise entledigen.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, das sich auf Batterien und Akkus befindet, bedeutet, dass diese nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen, sondern getrennt gesammelt und zurückgegeben werden müssen.
Bei schadstoffhaltigen Batterien befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol zusätzlich das chemische Zeichen des enthaltenen Schadstoffes:
Lithiumhaltige Batterien und Akkus – etwa aus Saugrobotern, Notebooks, E-Scootern, Drohnen oder Kameras – können bei Beschädigung, Kurzschluss oder unsachgemäßer Handhabung zu Bränden führen. Kleben Sie vor der Rückgabe die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden, und geben Sie beschädigte oder aufgeblähte Akkus gesondert und entsprechend gekennzeichnet ab.
Für die Löschung personenbezogener Daten auf zu entsorgenden Altgeräten sind Sie selbst verantwortlich. Bitte entfernen Sie vor der Rückgabe alle persönlichen Daten.
Diese Hinweise dienen der Erfüllung der Informationspflichten nach dem Batteriegesetz (BattG) und der Verordnung (EU) 2023/1542.
Stand: Juni 2026.